Die Grenze zum Gewerbe
Kostenteilung ist unter engen Voraussetzungen zulässig: Es dürfen ausschließlich die direkten Kosten des Fluges geteilt werden, der Pilot trägt seinen Anteil mit, und die Zahl der Personen an Bord ist begrenzt. Sobald ein Gewinnanteil entsteht oder öffentlich vermarktet wird, verlässt der Flug diesen Rahmen.
Für Vereine ist das doppelt relevant: Die interne Umlage muss zu diesem Rahmen passen, und sie muss belegbar sein.
Sauber abrechnen
Wenn Flugzeit, Mitflieger und Umlage aus derselben Erfassung stammen, entsteht die Aufteilung automatisch — statt in einer separaten Liste, die niemand nachvollziehen kann.
Verwandte Begriffe
- HaltergemeinschaftEine Haltergemeinschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer Personen, die ein Luftfahrzeug gemeinsam halten, betreiben und die Kosten teilen.
- FlugabrechnungDie Flugabrechnung wandelt erfasste Flugzeiten in Beträge um — nach Motorlaufzeit, Blockzeit oder Flugzeit, je Flugzeug und Buchungsart.