Zum Inhalt springen
AerosuiteAerosuite Startseite

ATO: die genehmigte Ausbildungsorganisation

Eine ATO ist eine behördlich genehmigte Ausbildungsorganisation — erforderlich für CPL, ATPL und Instrumentenflugberechtigung.

Genehmigt statt erklärt

Die ATO arbeitet mit einem genehmigten Ausbildungshandbuch, benanntem Leitungspersonal und einem Managementsystem. Die Behörde genehmigt Lehrgänge und überwacht den Betrieb.

Der Unterschied zur DTO liegt im Umfang: Ausbildungen zur Berufspilotenlizenz, zur Instrumentenflugberechtigung oder für Musterberechtigungen setzen eine ATO voraus.

Dokumentation als Dauerthema

Eine ATO lebt von Nachvollziehbarkeit: Wer hat wann was geschult, welcher Lehrgangsabschnitt ist erreicht, welche Theorie ist abgeschlossen, welche Flugzeiten liegen vor. Eine digitale Schülerakte ersetzt hier den Aktenordner — und ist bei Audits sofort auskunftsfähig.

Verwandte Begriffe

  • DTOEine DTO zeigt ihre Ausbildung bei der Behörde an, statt sie genehmigen zu lassen — typisch für Vereine mit eigener Ausbildung.
  • Teil-FCLTeil-FCL ist das europäische Regelwerk für Pilotenlizenzen: Voraussetzungen, Ausbildung, Berechtigungen sowie Verlängerung und Erneuerung.
  • FluglehrerDer Fluglehrer bildet aus und nimmt Übungsflüge ab. Seine Lehrberechtigung ist befristet und an Erfahrungs- und Auffrischungsanforderungen gebunden.

Zurück zum Glossar

Aerosuite in Aktion erleben

Wir zeigen dir, wie Aerosuite zu den Abläufen deines Flugvereins oder deiner Flugschule passt.