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Teil-FCL: das Regelwerk hinter den Pilotenlizenzen

Teil-FCL ist das europäische Regelwerk für Pilotenlizenzen: Voraussetzungen, Ausbildung, Berechtigungen sowie Verlängerung und Erneuerung.

Der Rahmen für alle Lizenzen

Teil-FCL (Part-FCL) steht in der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 und regelt die Lizenzen der Flugbesatzung: LAPL, PPL, CPL und ATPL ebenso wie Klassen- und Musterberechtigungen, Lehrberechtigungen und Prüferberechtigungen.

Für den Verein und die Flugschule ist vor allem eines wichtig: Ausbildungsstände, Flugzeiten und Berechtigungen müssen jederzeit belegbar sein — für den Schüler, für den Fluglehrer und gegenüber der Behörde.

Was im Betrieb nachgehalten werden muss

  • Gültigkeit von Lizenz, Berechtigungen und Tauglichkeit je Pilot
  • geflogene Zeiten getrennt nach Funktion (PIC, Doppelsteuer, Schulung)
  • Ausbildungsfortschritt und abgezeichnete Übungen je Flugschüler
  • Nachweise für Verlängerung und Erneuerung

Verwandte Begriffe

  • ATOEine ATO ist eine behördlich genehmigte Ausbildungsorganisation — erforderlich für CPL, ATPL und Instrumentenflugberechtigung.
  • DTOEine DTO zeigt ihre Ausbildung bei der Behörde an, statt sie genehmigen zu lassen — typisch für Vereine mit eigener Ausbildung.
  • KlassenberechtigungDie Klassenberechtigung erlaubt das Führen einer Flugzeugklasse, etwa SEP. Sie ist befristet und wird verlängert oder erneuert.
  • FlugbuchDas Flugbuch ist der persönliche Nachweis des Piloten über Zeiten, Funktionen und Landungen — Grundlage für Lizenzen und Berechtigungen.

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