Der Rahmen für alle Lizenzen
Teil-FCL (Part-FCL) steht in der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 und regelt die Lizenzen der Flugbesatzung: LAPL, PPL, CPL und ATPL ebenso wie Klassen- und Musterberechtigungen, Lehrberechtigungen und Prüferberechtigungen.
Für den Verein und die Flugschule ist vor allem eines wichtig: Ausbildungsstände, Flugzeiten und Berechtigungen müssen jederzeit belegbar sein — für den Schüler, für den Fluglehrer und gegenüber der Behörde.
Was im Betrieb nachgehalten werden muss
- Gültigkeit von Lizenz, Berechtigungen und Tauglichkeit je Pilot
- geflogene Zeiten getrennt nach Funktion (PIC, Doppelsteuer, Schulung)
- Ausbildungsfortschritt und abgezeichnete Übungen je Flugschüler
- Nachweise für Verlängerung und Erneuerung
Verwandte Begriffe
- ATOEine ATO ist eine behördlich genehmigte Ausbildungsorganisation — erforderlich für CPL, ATPL und Instrumentenflugberechtigung.
- DTOEine DTO zeigt ihre Ausbildung bei der Behörde an, statt sie genehmigen zu lassen — typisch für Vereine mit eigener Ausbildung.
- KlassenberechtigungDie Klassenberechtigung erlaubt das Führen einer Flugzeugklasse, etwa SEP. Sie ist befristet und wird verlängert oder erneuert.
- FlugbuchDas Flugbuch ist der persönliche Nachweis des Piloten über Zeiten, Funktionen und Landungen — Grundlage für Lizenzen und Berechtigungen.