Verlängern oder erneuern
Die SEP-Klassenberechtigung ist üblicherweise zwei Jahre gültig. Verlängert wird sie entweder über eine Befähigungsüberprüfung mit einem Prüfer oder über Flugerfahrung im maßgeblichen Zeitraum, ergänzt um einen Übungsflug mit einem Fluglehrer.
Ist die Berechtigung abgelaufen, ist keine Verlängerung mehr möglich — dann folgt die Erneuerung mit Auffrischungsschulung und Befähigungsüberprüfung. Die genauen Voraussetzungen stehen in Teil-FCL.
Warum Vereine das im Blick haben sollten
Ob eine Berechtigung gültig ist, entscheidet der Pilot selbst — aber ein Verein, der eine abgelaufene Berechtigung nicht bemerkt, hat im Schadenfall trotzdem ein Problem. Hinterlegte Gültigkeiten mit Vorwarnung nehmen dem Vorstand diese Sorge ab.
Verwandte Begriffe
- Teil-FCLTeil-FCL ist das europäische Regelwerk für Pilotenlizenzen: Voraussetzungen, Ausbildung, Berechtigungen sowie Verlängerung und Erneuerung.
- FlugbuchDas Flugbuch ist der persönliche Nachweis des Piloten über Zeiten, Funktionen und Landungen — Grundlage für Lizenzen und Berechtigungen.
- FluglehrerDer Fluglehrer bildet aus und nimmt Übungsflüge ab. Seine Lehrberechtigung ist befristet und an Erfahrungs- und Auffrischungsanforderungen gebunden.