Abrechnung
Tarife anlegen und versionieren
Preise mit Gültigkeitszeitraum — eine Preiserhöhung ändert keine einzige alte Rechnung.
Der wichtigste Grundsatz
Ein Tarif ist kein fester Preis, sondern ein Preis mit Gültigkeitszeitraum. Eine Preisänderung erzeugt eine neue Version; die alte endet zum Beginn der neuen.
Die Abrechnung löst immer den am Leistungsdatum gültigen Tarif auf. Ein Flug vom März wird nach Märzpreisen abgerechnet, auch wenn im April erhöht wurde — und alte Rechnungen bleiben unverändert.
Tarifarten
| Art | Beschreibung |
|---|---|
| Flugzeugzeit | Basis wahlweise Tacho, Hobbs, Blockzeit oder Flugminuten; optional mit Schulungsvariante und Mindestminuten |
| Fluglehrerstunde | Vergütung der Schulungszeit |
| Lande- und Startgebühr | je Platz, siehe Flugplätze und Verrechnungskonten |
| Tagespauschale | für mehrtägige Charter |
| Zuschlag | zum Beispiel für Nachtflug oder Sondereinsätze |
| Manuell | freie Position für Sonderfälle |
Der Steuersatz wird je Tarif gesetzt. Es gibt bewusst keine pauschale Annahme — jeder Verein bildet seine eigene steuerliche Lage ab.
Mindestminuten
Für kurze Flüge lässt sich eine Mindestabrechnungsdauer setzen. Damit trägt eine Platzrunde ihren Anteil an den Fixkosten, ohne dass jemand die Zeiten „aufrundet".
Vorgehen bei einer Preiserhöhung
1. Neue Tarifversion mit Gültig ab anlegen 2. Preis eintragen — die Vorgängerversion endet automatisch zu diesem Datum 3. Nichts weiter tun: bestehende Rechnungen und bereits abgerechnete Flüge bleiben unberührt
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