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Abrechnung

Zahlungen, Storno und Gutschrift

Teilzahlungen verbuchen, Rechnungen stornieren und korrigieren.

Zahlungen verbuchen

Zahlungen werden zur Rechnung erfasst. Der Status ergibt sich daraus automatisch:

  • teilweise bezahlt bei Teilzahlung
  • bezahlt bei vollständigem Ausgleich

Der offene Betrag steht auf der Rechnung und in der Übersicht.

Stornieren

Eine Rechnung lässt sich nur stornieren, solange keine Zahlung verbucht ist. Beim Storno werden die enthaltenen Positionen wieder offen und können einer neuen Rechnung zugeordnet werden.

Korrigieren nach Zahlung

Ist bereits gezahlt, wird nicht mehr storniert, sondern korrigiert: über eine Gutschrift beziehungsweise Korrekturrechnung. Damit bleibt die Nummernfolge lückenlos und die Buchhaltung nachvollziehbar — genau das, was ein Kassenprüfer sehen möchte.

Zusammenhang mit Flugkorrekturen

Wird ein bereits abgerechneter Flug korrigiert (siehe Einen bestätigten Flug korrigieren), folgt der kaufmännische Teil demselben Weg: unbezahlt storniert und neu abgerechnet, bezahlt über Gutschrift ausgeglichen.

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