Abrechnung
Zahlungen, Storno und Gutschrift
Teilzahlungen verbuchen, Rechnungen stornieren und korrigieren.
Zahlungen verbuchen
Zahlungen werden zur Rechnung erfasst. Der Status ergibt sich daraus automatisch:
- teilweise bezahlt bei Teilzahlung
- bezahlt bei vollständigem Ausgleich
Der offene Betrag steht auf der Rechnung und in der Übersicht.
Stornieren
Eine Rechnung lässt sich nur stornieren, solange keine Zahlung verbucht ist. Beim Storno werden die enthaltenen Positionen wieder offen und können einer neuen Rechnung zugeordnet werden.
Korrigieren nach Zahlung
Ist bereits gezahlt, wird nicht mehr storniert, sondern korrigiert: über eine Gutschrift beziehungsweise Korrekturrechnung. Damit bleibt die Nummernfolge lückenlos und die Buchhaltung nachvollziehbar — genau das, was ein Kassenprüfer sehen möchte.
Zusammenhang mit Flugkorrekturen
Wird ein bereits abgerechneter Flug korrigiert (siehe Einen bestätigten Flug korrigieren), folgt der kaufmännische Teil demselben Weg: unbezahlt storniert und neu abgerechnet, bezahlt über Gutschrift ausgeglichen.
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